BBR Automotive GmbH – Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen gegenüber Geschäftskunden
- GELTUNGSBEREICH
Diese Bedingungen gelten grundsätzlich für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und unseren Kunden, und zwar auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn dieses nicht besonders vereinbart werden sollte. Die Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer verpflichten uns nur, wenn wir uns mit denselben schriftlich einverstanden erklärt haben.
- ANGEBOTE
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Für Inhalt und Umfang des Kaufvertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Unsere Auftragsbestätigung gilt als angenommen, wenn ihr nicht binnen 7 Tagen widersprochen wird. Abweichungen vom Angebot in der Ausführung bleiben vorbehalten, soweit sie als zumutbar erscheinen.
- PREISE
Sämtliche Preise sind freibleibend und gelten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ab Fabrik oder jeweiligem Lagerort ausschließlich Verpackung. Auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, hat der Empfänger die Mehrkosten zu tragen, falls er eine andere als die vertraglich vorgesehene Versandart verlangt.
- LIEFERZEITEN
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Mengenabweichungen von plus/minus 10 % für auftragsbezogene Fertigung müssen wir uns vorbehalten, soweit sie von unseren Produzenten / Lieferanten an uns weitergegeben werden. Höhere Gewalt, die uns oder unsere Vorlieferanten trifft, berechtigt uns zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfristen oder nach unserer Wahl zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
- TEILLIEFERUNGEN
Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
- TRANSPORTKOSTEN
A) Sämtliche Lieferungen erfolgen zu Lasten und auf Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht mit der Auslieferung der Ware an den Frachtführer auf den Besteller über, unabhängig davon, wer die Kosten des Versandes trägt.
B) Wenn Lieferung einschließlich Verpackung vereinbart wird oder wurde, dann handelt es sich in jedem Falle um Einwegverpackung. Ausnahmen bilden nur Europaletten, die ausgetauscht oder zurückgegeben werden müssen. Sollte Palettentausch oder Rückgabe nicht möglich sein, sind wir berechtigt pro Europalette EURO 9,50 an den Rechnungsempfänger zu belasten.
C) Alle Kosten, die mit der Lieferung ins Ausland oder Zollausland verbunden sind, werden gegebenenfalls von uns verauslagt und an den Besteller weiter berechnet.
- GEWÄHRLEISTUNG
A) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser sein nach § 377 HGB geschuldetem Untersuchungs- und Rügeobliegeverhalten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
B) Liegt ein Mangel einer Kaufsache vor, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung zu bestehen, einschließlich der Kosten vom/bis zum Erfüllungsort des Vertrages. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller auf Rücktritt oder Minderung bestehen.
C) Wir haften nach den gesetzlichen Bedingungen für Schadensersatzansprüche nur,
wenn die Schäden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
D) Offensichtliche Mängel müssen binnen 10 Tagen nach Warenempfang schriftlich angezeigt werden. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
E) Bei unsachgemäßem Einbau, falscher Handhabung bzw. Veränderung der gelieferten Teile erlischt jeder Anspruch auf Garantie und Schadensersatz.
F) In jedem Fall ist eine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
G) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
- VERTRAGSSCHÄDEN
Schadensersatzansprüche aus Verschulden beim Vertragsabschluss sind ausgeschlossen.
- PRODUKTHAFTUNG
Eine Produkthaftung kann gegebenenfalls nur gegenüber unseren Vorlieferanten geltend gemacht werden.
- ZAHLUNGSBEDINGUNG
A) Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
B) Nach Überschreitung der Fälligkeit sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren zu berechnen.
C) Stellt der Besteller seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt oder löst er fällige Schecks oder Wechsel nicht ein, so wird die Gesamtforderung des Lieferers sofort fällig.
- EIGENTUMSVORBEHALT
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
- ABTRETUNGSGEBOT
Wir sind berechtigt die Ansprüche aus unseren Geschäftsbeziehungen abzutreten.
- ANWENDBARES RECHT
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
- OE-HERSTELLERNR.
Die in unseren Katalogen, Preislisten und Rechnungen erwähnten Original-Ersatzteilnummern dienen ausschließlich Vergleichszwecken und dürfen in Rechnungen und Lieferscheinen gegenüber Dritten nicht erscheinen.
- ZURÜCKBEHALT
Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen, ist ausgeschlossen.
- GERICHTSSTAND
Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenen Ansprüche / Streitigkeiten ist Lübeck.
- DATENSCHUTZ
Laut Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass wir die Daten unserer Kunden gespeichert haben und diese Daten auch verarbeitet werden.
(AGB Version 07/2012)